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Auf den Versicherungsvertrag zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und uns als Versicherer (vgl. unten § 10, im Folgenden auch „wir“ bzw. „uns“) finden die folgenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen Anwendung:
1. Um den Versicherungsschutz abschließen zu können, müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
2. Die Versicherung erstreckt sich auf die neue Sache, die Sie für den privaten Gebrauch bei Ihrem europa-foto Händler erworben haben und für die der Versicherungsschutz abgeschlossen wurde (im Folgenden „versicherte Sache“). Zubehör- und Ersatzteile sowie Verbrauchsgüter sind von der Versicherung nicht erfasst.
Wir leisten Versicherungsschutz für den Fall, dass die versicherte Sache zerstört oder beschädigt wird.
1. Sie beantragen den Abschluss des Versicherungsvertrages zusammen mit dem Kauf der versicherten Sache bei Ihrem europa-foto Händler. An Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages sind Sie nicht mehr gebunden, wenn er nicht unverzüglich für uns durch den europa-foto Händler angenommen wird. Die Annahme Ihres Antrages und damit auch der Vertragsschluss erfolgen, wenn Ihnen der Versicherungsschein zugeht.
2. Der Schutz gegen Zufallsschäden beginnt mit Abschluss des Versicherungsvertrages, d.h. wenn Ihnen der Versicherungsschein zugeht.
3. Der Schutz gegen Zufallsschäden dauert 2 Jahre. Mit dem Ablauf des Versicherungsschutzes endet auch der Versicherungsvertrag.
4. Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
1. Die konkrete Höhe der Versicherungsprämie (inkl. Versicherungssteuer) entnehmen Sie bitte Nummer 3 des Produktinformationsblattes. Diese Prämie stellt den Gesamtpreis der Versicherung dar. Folgeprämien, weitere Gebühren oder Nebenkosten fallen nicht an. Die Versicherungsprämie wird fällig bei Abschluss des Versicherungsvertrages, d.h. wenn Ihnen der Versicherungsschein zugeht (§ 3 Absatz 1) und ist auf die gleiche Weise wie der Kaufpreis für die versicherte Sache zu zahlen. Die Versicherungsprämie wird als Einmalprämie für den gesamten Versicherungszeitraum gezahlt.
2. Sofern die Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird, sind wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, zum Rücktritt berechtigt, es sei denn Sie haben die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten. Im Falle des Rücktritts können wir eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Sofern die Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles noch nicht gezahlt ist, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn Sie haben die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten. Während des Verzugs sind wir ferner berechtigt, Ersatz des Verzugsschadens nach §§ 286, 288 BGB zu fordern.
1. Nach Eintritt des Versicherungsfalls sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die versicherte Sache zu reparieren oder auszutauschen oder Ihnen einen Einkaufsgutschein in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der versicherten Sache auszuhändigen. Den Einkaufsgutschein können Sie nur bei Ihrem europa-foto Händler, bei dem Sie die versicherte Sache erworben haben, einlösen. Der Austausch ist möglich mit einer neuen oder überholten Sache, die nach Art und Funktionalität gleichwertig sein muss, nicht aber notwendigerweise von derselben Marke. Technischer Fortschritt kann dazu führen, dass die Austauschsache einen geringeren Ladenpreis als die ursprünglich versicherte Sache hat.
2. Unsere Leistung wird fällig mit Abschluss unserer Erhebungen zur Feststellung des Versicherungsfalls und zum Umfang unserer Leistung.
3. Für den Fall, dass Sie eine Austauschsache erhalten, erstreckt sich der Versicherungsschutz auf diese Sache; das Kündigungsrecht nach § 92 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleibt unberührt.
4. Sofern Sie von uns eine Austauschsache oder einen Einkaufsgutschein erhalten, können wir von Ihnen die Übergabe und Übereignung der versicherten Sache verlangen.
5. Folgeschäden werden nicht erstattet. Wir erstatten ferner nicht die Ersatzkosten für unbeschädigte bzw. nicht entwendete Teile eines Satzes oder eines Artikels einheitlicher Art, Farbe oder Design, sofern die Beschädigung, Zerstörung oder Entwendung der versicherten Sache einen deutlich abgrenzbaren oder speziellen Bereich betrifft und passender Ersatz für das beschädigte, zerstörte oder entwendete Teil des Satzes oder Artikels nicht erlangt werden kann.
1. Sie sind verpflichtet,
a) den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich telefonisch unter 01805-007821 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen) anzuzeigen und uns auf Verlangen den Kassenzettel über die versicherte Sache im Original sowie das Original des Versicherungsscheins zu übersenden;
b) einen durch Feuer, Rauch oder Explosion verursachten Versicherungsfall unverzüglich einer Polizeidienststelle anzuzeigen und uns auf Verlangen das polizeiliche Aktenzeichen zu übermitteln;
c) nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei unsere Weisungen oder Weisungen unseres Beauftragten einzuholen und zu befolgen.
d) uns und unsere Beauftragten bei der Schadenermittlung oder –regulierung nach Kräften zu unterstützen, ausführliche und wahrheitsgemäße Schadensberichte zu erstatten und alle Umstände, die auf den Versicherungsfall Bezug haben, (auf Verlangen schriftlich) mitzuteilen, insbesondere auch die angeforderten Belege einzureichen.
2. Sollten Sie eine der in Absatz 1 genannten Obliegenheiten verletzen, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, sofern Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzt haben. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie nachzuweisen. Wir sind jedoch in jedem Fall zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist, es sei denn, Sie haben die Obliegenheit arglistig verletzt.
3. Während der Abwicklung des Versicherungsfalls haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift und / oder Ihres Namens mitzuteilen. Solange Sie dies nicht getan haben, genügt für den Zugang einer Willenserklärung von uns gegenüber Ihnen die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an Ihre letzte bekannte Anschrift bzw. Ihren letzten bekannten Namen. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung der Erklärung als zugegangen.
1. Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden
a) durch normale Be- oder Abnutzung, einschließlich Verkratzen und Verbeulen, Oberflächenschäden, Farbverlust etc. oder durch unsachgemäße Aufbewahrung, Nutzung bzw. unsachgemäßen Betrieb der versicherten Sache oder durch Rost, Schimmel sowie andere Formen der Vernachlässigung der Pflege der versicherten Sache oder durch jede Art der unsachgemäßen Reinigung, Reparatur, Wartung oder Änderung (z.B. durch Verwendung von anderen als Originalersatzteilen des Herstellers) oder aufgrund mangelhafter Verpackung bei Transport oder Versand oder durch Produktfehler oder wenn die versicherte Sache vor dem Versicherungsfall repariert wurde und Ihnen hieraus gegenüber dem Reparierenden Gewährleistungs- oder Garantieansprüche zustehen;
b) durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten Ihrerseits oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen oder Ihres Lebenspartners sowie durch oder während der Ausübung einer Straftat durch Sie;
c) durch Einziehung oder Beschlagnahme von öffentlicher Hand sowie durch Pfändung oder direkt oder indirekt durch Krieg, Invasion oder kriegsähnliche Ereignisse (unabhängig davon, ob eine Kriegserklärung vorliegt), Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufruhr, militärische oder politische Gewalthandlungen, Terrorakte oder durch atmosphärische oder klimatische Bedingungen oder durch Druckwellen, die von Flugkörpern erzeugt werden, die mit Schall- oder Überschallgeschwindigkeit fliegen;
Soweit Sie eine Entschädigung aus einem anderen Versicherungsvertrag – egal, ob dieser von Ihnen oder einer anderen Person abgeschlossen wurde - beanspruchen können, besteht kein Schutz durch uns (Subsidiarität). Wir leisten ferner nicht, wenn der Versicherungsschutz aus einer anderen Versicherung, die Sie abgeschlossen haben, aufgrund einer Unterversicherung nicht ausreicht.
1. Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist und Sie von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.
2. Haben Sie einen Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) zugeht.
1. Der Versicherungsvertrag wird abgeschlossen über die Assurant Allgemeine, Zweigniederlassung der Assurant General Insurance Limited, Hauptbevollmächtigter: Ludolph T. van Hasselt, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister Frankfurt am Main, HRB 77202. Assurant Allgemeine ist die deutsche Zweigniederlassung des englischen Versicherers Assurant General Insurance Limited, Direktor (Chief Executive Officer): Ian Moffatt, 117-119 Whitby Road, Slough SL1 3DR, Großbritannien, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit Sitz in Slough, Großbritannien, eingetragen im Register des Companies House, Cardiff, Wales (Nummer 2341082). Die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers ist der Betrieb von Versicherungsgeschäften im Bereich der Nicht-Lebensversicherungen.
2. Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zum Versicherungsschutz ist unser Servicepartner, die Assurant Deutschland GmbH, Geschäftsführer: Ludolph T. van Hasselt, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Fax: 01805-008116, Telefon 01805-007821 (Faxe und Telefonate je 14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen), E-Mail: kundenservice@assurant.com.
1. Sollten wir Ihnen wider Erwarten einen Anlass gegeben haben, sich über uns zu beschweren, so wenden Sie sich bitte an unseren Servicepartner, die Assurant Deutschland GmbH, Lyoner Straße 15, D-60528 Frankfurt am Main, Fax: 01805-008116, Telefon 01805-007821 (Faxe und Telefonate je 14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen), E-Mail: kundenservice@assurant.com. Die Assurant Deutschland GmbH wird nach besten Kräften versuchen, Ihre Fragen zu beantworten und Probleme zu lösen.
2. Daneben können Sie sich aber auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungen, Postfach 13 08, 53003 Bonn wenden.
1. Der Aufnahme der Vertragsbeziehungen vor Abschluss des Versicherungsvertrages liegt deutsches Recht zugrunde. Auf den Versicherungsvertrag findet ebenfalls deutsches Recht Anwendung.
2. Die Vertragsbedingungen und alle weiteren Informationen sowie die sonstige Kommunikation erfolgen in deutscher Sprache.
3. Für Klagen gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
4. Für Klagen gegen uns sind das Gericht nach Absatz 3 sowie die Gerichte örtlich zuständig, in deren Bezirk unser Geschäftssitz bzw. der Geschäftssitz unserer deutschen Zweigniederlassung liegt.